Die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung liegt für die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung der Energie und Wasser Potsdam GmbH.
Die Netzgesellschaft übernimmt im Rahmen der Betriebsführung die Aufgaben der Ver- und Entsorgung.

Trink-, Garten- und Abwasserzähler
Die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung liegt für die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung der Energie und Wasser Potsdam GmbH.
Die Netzgesellschaft übernimmt im Rahmen der Betriebsführung die Aufgaben der Ver- und Entsorgung.
Wenn Sie in Ihrem Haus eine Sonderanlage (Grauwasser- bzw. Regenwassernutzung) installieren möchten oder bereits haben, ist diese genehmigungspflichtig und muss unter Vorlage der Planungsunterlagen bei unserem zuständigen Fachspezialisten kostenfrei beantragt werden. In Abhängigkeit Ihres Vorhabens erhalten Sie bei uns alle notwendigen Informationen und Antragsunterlagen.
Ihr Abwasserverbrauch für den allgemeinen Haushalt wird nicht separat gemessen. Als Grundlage für die Abrechnung der Abwassergebühren dient die von Ihnen entnommene Menge Trinkwasser, welche über den Hauptwasserzähler bereits erfasst wird. Möchten Sie die Abwassergebühr für die Bewässerung in Ihrem Garten sparen, empfiehlt es sich einen Gartenwasserzähler zu installieren.
Vom Tomatenstrauch bis zum Oleanderbusch: In der trockenen Jahreszeit wollen viele Gärten in Potsdam gut bewässert werden. Wenn Sie dafür Trinkwasser nutzen möchten, können Sie mit einem sogenannten Gartenwasserzähler Kosten sparen. Und das geht so: Das Trinkwasser, das Sie für den Garten nutzen, versickert ja im Boden. Das heißt, die Abwasserentsorgung dafür entfällt. Mit einem separaten Gartenwasserzähler können Sie nun die für Ihren Garten verwendete Trinkwassermenge messen. Und für diese Menge brauchen Sie keine Abwassergebühren zu bezahlen.
Zur Beantragung Ihres Gartenwasserzähler nutzen Sie bitte das für Ihre Region vorgesehene Antragsformular:
Lassen Sie den Zähler vom Installateur Ihres Vertrauens anbringen. Er muss geeicht sein und wird durch unsere Mitarbeiter abgenommen, womit er automatisch in die Gebührenberechnung eingeht.
Hinweise für Poolbesitzer
Die Befüllung von Pools oder anderen Schwimmanlagen darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen. Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser, da es mit verschiedenen Chemikalien und Desinfektionsmitteln belastet ist. Daher kann es nicht versickert werden, sondern muss in die Kanalisation entsorgt werden. Auch der Anteil, der bei Hitze verdunstet und lediglich ersetzt wird, darf nicht über den Wasserzähler im Garten abgerechnet werden.
Tipps für eine nachhaltige Gartensaison und zum Wassersparen
Die bei Ihnen eingesetzten Zähler sind in der Regel für einen eichrechtlichen Plantausch nach 6 Jahren vorgesehen.
Bei Sorgen, Terminänderungen und weiteren wichtigen Anliegen in Bezug auf den Plantausch der Hauptwasserzähler Trinkwasser können Sie sich gern über hauptwasserzaehler@ngp-potsdam.de an uns wenden.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie nicht aktiv werden. Die Wohnungswasserzähler gehören dem Vermieter zur gezielten Zuordnung Ihres Verbrauchs für die Betriebskostenabrechnung.
Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, sollten Sie und Ihr Käufer die Ummeldung Ihres Hauptwasserzählers über das folgende Formular vornehmen, um uns über den Wechsel zu informieren.
Möchten Sie als Hauseigentümer Ihren Hauptwasserzähler vorübergehend oder endgültig stilllegen, schauen Sie gern auf unserer Seite zum Trink- und Abwasseranschluss nach, wie Sie vorgehen und wie eine Wiederinbetriebnahme erfolgt.
Wünschen Sie, dass Ihr Wasserzähler einer amtlichen Befundprüfung durch eine zertifizierte Prüfstelle unterzogen wird, senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit Ihrem Wunsch an info@ngp-potsdam.de . Anschließend wird mit Ihnen gemeinsam nach Rücksprache mit einer zertifizierten Prüfstelle ein Termin abgestimmt. Zum Termin können Sie das erforderliche Formular beim Austausch Ihres Zählers vor Ort ausfüllen.
Bei einer negativen Zählerbefundprüfung (Ihr Zähler hat keine Beanstandungen) sind die Kosten der Befundprüfung und des Zählertausches durch den Antragsteller zu übernehmen. Die Preise erhalten Sie auf Anfrage.
Wenn Sie durch uns aufgefordert wurden, uns den Zählerstand Ihrer Trink- oder Gartenwasserzähler mitzuteilen, können Sie dazu gern Ihre Ablesekarte ausgefüllt zurücksenden oder unser Online-Formular nutzen.